Waldbrandverordnung 2021
Auszug aus dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 12. Mai 2021, betreffend Waldbrandverordnung 2021:
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V E R O R D N U N G
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet, auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 56/2016, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2021 in Kraft.
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