Alarmierungsstatus

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Freitag, 19 April 2024

Waldbrandverordnung 2021

IMG 2389aAuszug aus dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 12. Mai 2021, betreffend Waldbrandverordnung 2021:
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V E R O R D N U N G
 
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet, auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 56/2016, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
 
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
 
 
- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
 
verboten.
 
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2021 in Kraft.
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Kontakt

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Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant HBI Mayerhofer Christian
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Termine

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Fr, 26. Apr.
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Di, 30. Apr.
19:30 Uhr -
Chargensitzung

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