Frohe Ostern
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, wünschen Ihnen ein frohes Osterfest! Alles Liebe und Gute und bleiben Sie gesund ...
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, wünschen Ihnen ein frohes Osterfest! Alles Liebe und Gute und bleiben Sie gesund ...
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr hat der Gesetzgeber diverse Verordnungen zum Schutz vor Wald- und Flurbränden erlassen.
Für das Jahr 2020 wurde eine Änderung auf die "Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot" vorgenommen die besagt, dass jegliches Verbrennen von biogenen Materialien sowie auch das Entzünden von Brauchtumsfeuern (siehe unten) bis 30.06.2020 strengstens verboten ist!
– Osterfeuer (Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag)
– Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21.06.2020 und dem nachfolgenden Sonntag)
– Johannesfeuer (24.06.2020)
http://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Brauchtumsfeuer_Trockenheit.html
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000728
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155
Auszug aus dem Schreiben der BH Mödling vom 07.04.2020 betreffend Waldbrandverordnung 2020:
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Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von
Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden
Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen
Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben
(Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2020 in Kraft.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Hinweis: Ausgenommen von diesem Verbot sind forstbehördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.
Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.
http://www.noe.gv.at/…/Ka…/BHMD_Waldbrandverordnung_2020.pdf
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Erneut neigt sich ein, für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, ereignisreiches Jahr dem Ende zu.
Wir möchten an dieser Stelle ein herzliches Danke für die großartige Unterstützung aussprechen, die es uns ermöglicht, für Ihre Sicherheit da sein zu können.
Wir sind im Falle eines Falles für Sie einsatzbereit! Zögern Sie nicht und wählen Sie den Notruf der Feuerwehr 122.
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Nachstehend einige Tipps:
- Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum kippsicher und weit genug von brennbaren Stoffen und Gegenständen auf.
Beachten Sie dabei, dass der Baum weit genug von Türen entfernt steht, um im Brandfall den Raum schnell verlassen zu können.
- Bringen Sie die Kerzen fest an und so, dass Äste nicht in Brand gesetzt werden können. Dabei ist es ratsam, Kerzenhalter aus feuerfestem Material zu verwenden.
Bei elektrischen Kerzen stets auf einwandfreie Leitungen und vorschriftsmäßigen Anschluss achten.
- Verzichten Sie auf leicht entflammbare Baumdekorationen, wie Watte, Papier oder Zellhorn (Zelluloid).
- Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an, aber niemals dabei den Kindern das Anzünden überlassen.
- Brennen Sie keine Wunderkerzen und Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe des nadelnden Baumes ab.
- Lassen Sie die Kerzen nie ohne Aufsicht brennen. Kinder sollten auch niemals alleine bei brennenden Kerzen gelassen werden.
- Denken Sie auch daran, dass Haustiere gerne mit Christbaumschmuck und den sich auf- und abbewegenden Zweigen spielen.
- Blasen Sie die Kerzen von unten nach oben aus. Achten Sie dabei jedoch auf abgelöste, glimmende Dochtteile, die herumfliegen können.
- Löschen Sie einen trotz aller Vorsicht entflammten Baum immer von unten nach oben. Wird erst im Notfall ein Eimer mit Wasser befüllt, kann es zu spät sein. Stellen Sie daher immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.
In gemütlich festlichem Rahmen, fand die diesjährige Weihnachtsfeier der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, im Feuerwehrhaus statt.
Dazu begrüßen durfte Kommandant Christian Mayerhofer neben den Kameradinnen und Kameraden sowie deren Begleitung, Pfarrer Josef Grünwidl, Bürgermeister Helmut Kargl sowie Ehrenoberbrandinspektor August Sladohlawek.
Nach der Begrüßung durch Kommandant Mayerhofer und einer Gedenkminute für die verstorbenen Kameraden, folgten die Worte von Pfarrer Josef Grünwidl, der sich als neuer Pfarrer der Gemeinde Gießhübl, den Gästen mit einer kurzen Rede vorstellte.
Bürgermeister Helmut Kargl bedankte sich bei Kommandant Mayerhofer für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde und bei den Kameradinnen und Kameraden für die tolle Kameradschaft.
In seiner Rede sprach Kommandant Mayerhofer, der Mannschaft wieder seinen Dank für die geleistete Arbeit und den unermüdlichen Einsatz aus.
Nach den abschließenden Worten, wurde das Buffet für eröffnet erklärt und in gemütlichem Rahmen fand der Abend einen schönen Ausklang.
Di, 14. Jan. 19:30 Uhr - Chargensitzung |
Fr, 24. Jan. 19:00 Uhr - Jahreshauptversammlung |