Alarmierungsstatus

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Donnerstag, 29 Mai 2025

Schönen Urlaub

Urlaub 2020In einigen Bundesländern in Österreich beginnen bereits heute die Sommerferien.

Wenn Sie Ihren Urlaub mit dem Auto antreten, denken Sie bitte daran: „BEI STAUBILDUNG: RETTUNGSGASSE“.

Sie ermöglichen so im Notfall, dass Rettungskräfte den Einsatzort rascher erreichen, um Verunfallten helfen zu können – VIELEN DANK !!!

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl wünschen Ihnen einen schönen, erholsamen Urlaub und ALLZEIT GUTE FAHRT!

So bilden Sie die Rettungsgasse:
www.youtube.com/watch?v=l1UbZFYuPEE

 

 

  • Urlaub_2020

Frohe Ostern

IMG 3070Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, wünschen Ihnen ein frohes Osterfest! Alles Liebe und Gute und bleiben Sie gesund ...

 

 

 

 

 

 

  • IMG_3070

Waldbrandverordnung Bezirk Mödling 2020

Auszug aus dem Schreiben der BH Mödling vom 07.04.2020 betreffend Waldbrandverordnung 2020:

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waldbrandverordnungVerordnung

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)

- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von
Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden
Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen
Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben
(Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2020 in Kraft.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

Hinweis: Ausgenommen von diesem Verbot sind forstbehördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.

Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.

Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.

http://www.noe.gv.at/…/Ka…/BHMD_Waldbrandverordnung_2020.pdf

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Verbot von Brauchtumsfeuern 2020

IMG 6844Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr hat der Gesetzgeber diverse Verordnungen zum Schutz vor Wald- und Flurbränden erlassen.

Für das Jahr 2020 wurde eine Änderung auf die "Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot" vorgenommen die besagt, dass jegliches Verbrennen von biogenen Materialien sowie auch das Entzünden von Brauchtumsfeuern (siehe unten) bis 30.06.2020 strengstens verboten ist! 

– Osterfeuer (Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag)

– Sonnwendfeuer  (zwischen dem Freitag vor dem 21.06.2020 und dem nachfolgenden Sonntag)

– Johannesfeuer (24.06.2020)

 

http://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Brauchtumsfeuer_Trockenheit.html

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000728

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155

 

Frohe Weihnachten

xmas 2019Erneut neigt sich ein, für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, ereignisreiches Jahr dem Ende zu.

Wir möchten an dieser Stelle ein herzliches Danke für die großartige Unterstützung aussprechen, die es uns ermöglicht, für Ihre Sicherheit da sein zu können.

Wir sind im Falle eines Falles für Sie einsatzbereit! Zögern Sie nicht und wählen Sie den Notruf der Feuerwehr 122.

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Nachstehend einige Tipps:

- Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum kippsicher und weit genug von brennbaren Stoffen und Gegenständen auf.
Beachten Sie dabei, dass der Baum weit genug von Türen entfernt steht, um im Brandfall den Raum schnell verlassen zu können.

- Bringen Sie die Kerzen fest an und so, dass Äste nicht in Brand gesetzt werden können. Dabei ist es ratsam, Kerzenhalter aus feuerfestem Material zu verwenden.
Bei elektrischen Kerzen stets auf einwandfreie Leitungen und vorschriftsmäßigen Anschluss achten.

- Verzichten Sie auf leicht entflammbare Baumdekorationen, wie Watte, Papier oder Zellhorn (Zelluloid).

- Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an, aber niemals dabei den Kindern das Anzünden überlassen.

- Brennen Sie keine Wunderkerzen und Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe des nadelnden Baumes ab.

- Lassen Sie die Kerzen nie ohne Aufsicht brennen. Kinder sollten auch niemals alleine bei brennenden Kerzen gelassen werden.

- Denken Sie auch daran, dass Haustiere gerne mit Christbaumschmuck und den sich auf- und abbewegenden Zweigen spielen.

- Blasen Sie die Kerzen von unten nach oben aus. Achten Sie dabei jedoch auf abgelöste, glimmende Dochtteile, die herumfliegen können.

- Löschen Sie einen trotz aller Vorsicht entflammten Baum immer von unten nach oben. Wird erst im Notfall ein Eimer mit Wasser befüllt, kann es zu spät sein. Stellen Sie daher immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.

 

  • xmas_2019

Kontakt

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Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant HBI Mayerhofer Christian
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Termine

Do, 29. Mai.
15:00 Uhr -
Maibaumumschneiden
Di, 03. Jun.
19:30 Uhr -
Dienstbesprechung
Fr, 06. Jun.
12:00 Uhr -
Aufbau TIM-Event

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