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Freitag, 09 Mai 2025

Waldbrandverordnung Bezirk Mödling 2020

Auszug aus dem Schreiben der BH Mödling vom 07.04.2020 betreffend Waldbrandverordnung 2020:

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waldbrandverordnungVerordnung

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)

- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von
Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden
Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen
Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben
(Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2020 in Kraft.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

Hinweis: Ausgenommen von diesem Verbot sind forstbehördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.

Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.

Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.

http://www.noe.gv.at/…/Ka…/BHMD_Waldbrandverordnung_2020.pdf

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Kontakt

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Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant HBI Mayerhofer Christian
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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