Alarmierungsstatus

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Donnerstag, 18 April 2024

braende verhueten h1

Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden und persönlichen Folgen für Betroffene auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Leider fehlt gerade im privaten und häuslichen Bereich oftmals das notwendige Brandschutzbewusstsein. Um menschliches Fehlverhalten gegenüber Brandrisiken von vornherein möglichst gering zu halten und klare Regelungen für ein eventuelles Schadenereignis zu ermöglichen, sollten Sie sich angemessen mit Brandschutzfragen auseinandersetzen. Die folgenden Tipps und Hinweise sollen Ihnen hierbei durch grundsätzliche Informationen und Verhaltenshinweise helfen und Anregungen geben, um Risiken möglichst klein zu halten.

Umgang mit offenem Feuer
Fahrlässiger Umgang mit offenem Feuer und Licht ist eine der häufigsten Brandursachen im häuslichen Bereich.

  • Durch Rauchen im Bett und unbeaufsichtigt oder weggeworfene brennende Zigaretten gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge sind keine geeigneten Spielzeuge für Kinder und müssen für diese unerreichbar sein.
  • Kerzen auf Adventskränzen und Weihnachtsbäumen müssen so angebracht sein, daß Zweige und Dekoration nicht in Brand geraten können.
  • Kerzen stets auf einer festen, standsicheren und nicht brennbaren Unterlage brennen lassen. Gerade wenn Kinder im Haushalt leben gilt, Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen zu lassen.

Umgang mit Elektrogeräten
Viele Elektrogeräte entwickeln betriebsbedingt oder bei Betriebsstörungen Wärme, die insbesondere bei unbeaufsichtigten Geräten immer wieder zu Bränden führt.

  • Heizgeräte und -strahler nicht auf brennbare Materialien richten, Abstand halten.
  • Bügeleisen nicht auf brennbaren Gegenständen absetzen; bei Arbeitsunterbrechung abschalten.
  • Heizkissen und Heizdecken nicht unbeaufsichtigt betreiben. Defekte Geräte nicht benutzten.
  • Wasserkocher und Tauchsieder nur bei ausreichendem Flüssigkeitsstand einschalten und nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Eingebaute Fernsehgeräte müssen eine ausreichende Wärmeableitung besitzen. Abstand zu brennbaren Stoffen halten, bei längerer Abwesenheit Netzstecker ziehen.
  • Reparaturen an elektrischen Geräten nur durch zugelassene Fachkräfte ausführen lassen.
  • Elektroinstallationen (Sicherungstafeln, verlegte Leitungen, Schalter usw.) müssen fachgerecht ausgeführt und ausreichend abgesichert sein.

Flucht- und Rettungswege
Flure und Treppen dienen im Gefahrfall der/Ihrer schnellen Rettung. Zufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind notwendige Voraussetzungen für schnelle und wirkungsvolle Hilfe.

  • Flure und Treppen müssen in voller Breite begehbar sein und dürfen niemals durch Gegenstände, insbesondere brennbare Materialien, verstellt sein.
  • Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen, die für Rettungs- und Brandbekämpfungsfahrzeuge bestimmt sind, können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie z.B. nicht durch geparkte Fahrzeuge blockiert werden oder zugewachsen sind.

Brennbare Flüssigkeiten
Brennbare Flüssigkeiten entwickeln Dämpfe, die entzündlich und explosionsgefährlich sind.

  • Benzin, Heizöl und Lösungsmittel nicht in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, Haus- und Stockwerksfluren lagern.
  • In Kellern von Wohn- und Bürohäusern dürfen brennbare Flüssigkeiten (mit Ausnahme von Heizöl, das vorschriftsmäßig zum Betrieb von Heizungsanlagen untergebracht ist) nicht gelagert werden. Das gleiche gilt für Druck- und Flüssiggasflaschen.
  • Geringe Mengen für den täglichen Gebrauch müssen innerhalb der Wohnung sicher aufbewahrt werden. Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten sind meistens schwerer als Luft, breiten sich unsichtbar am Boden aus und können sich selbst an entfernten Stellen entzünden.
  • Keine offenen Flammen in der Nähe offener brennbarer Flüssigkeiten verwenden.
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Kontakt

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Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant HBI Mayerhofer Christian
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Termine

Sa, 20. Apr.
09:00 Uhr -
Frühjahrsputz
Fr, 26. Apr.
09:00 Uhr -
Besuch Kindergarten I
Di, 30. Apr.
19:30 Uhr -
Chargensitzung

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