Samstag, 15 August 2026

Waldbrandverordnung 2026

Bitte beachten Sie ab sofort die bis 31. Oktober 2026 geltende Waldbrandverordnung für den Bezirk Mödling:  BHMD_Waldbrand_2026.pdf
 
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
 
- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
 
verboten.
 
Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.
 
Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wählen Sie den Feuerwehrnotruf 122!
 
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Kontakt

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Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant EHBI Mayerhofer Christian
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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